Projektförderung
Ein wichtiger Baustein unserer Partnerschaft für Demokratie Witten (PfD Witten) ist die Netzwerkarbeit. Zahlreiche Wittener Träger, Organisationen und Initiativen sowie Bürgerinnen und Bürger beteiligen sich an der Partnerschaft für Demokratie Witten, unter anderem, indem sie eigene Projekte durchführen.
Für konkrete Einzelmaßnahmen und Projekte stehen der PfD Witten jährlich Gelder aus einem Aktions- und Initiativfonds zur Verfügung, seit der neuen Förderphase 2020 - 2024 in Höhe von 55.000 €.
Aus diesem Fonds können verschiedene Projekte finanziert werden, die zur Förderung von Demokratie, Respekt und Vielfalt beitragen und sich für ein buntes, freiheitliches und gewaltfreies Leben in Witten einsetzen. Bei den Projekten kann es sich beispielsweise um ein Demokratiefest, eine Plakataktion oder auch um Lehr- und Informationsveranstaltungen handeln. Für die Durchführung muss ein Eigenanteil in Höhe von 15% der Fördersumme eingebracht werden.
Von der Vielfalt und Qualität der bisher geförderten Projekte können Sie sich unter dem Menüpunkt Projekte ein Bild machen.
Antragstellung: Sie möchten ein Projekt beantragen?
Ein- bis zweimal jährlich ergeht der Aufruf zur Projektbeantragung über die lokale Presse und einen umfangreichen E-Mail-Verteiler.
Wenn Sie selbst ein Projekt durchführen möchten, lassen Sie sich in den Verteiler aufnehmen oder informieren Sie sich direkt bei der Koordinierungs- und Fachstelle der PfD Witten:
- vhs Witten | Wetter | Herdecke
Susanne Klönne
Tel. 02302 581 8680
E-Mail susanne.kloenne@vhs-wwh.de.
Über die Vergabe der zur Verfügung stehenden Fördermittel entscheidet ein Begleitausschuss in einer nicht-öffentlichen Sitzung. Die Antragsteller erhalten Gelegenheit, ihr Projekt dem Ausschuss kurz vorzustellen.
Die Projektmittel sind an das Kalenderjahr gebunden, das heißt, sie müssen jeweils im Jahr der Bewilligung komplett verausgabt werden. Die Abrechnung des Projekts muss bis Ende Januar des Folgejahres erfolgen.
Möchten Sie einen Projektantrag stellen? Das Antragsformular finden Sie im Download-Bereich.
ACHTUNG: Seit Januar 2022 ist vor Antragstellung eine Beratung durch die Koordinierungs- und Fachstelle obligatorisch!
Projektdurchführung
Nach Bewilligung Ihres Projektantrags durch den Begleitausschuss erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid mit allen wichtigen Details, die Sie bei der Durchführung Ihres Projekts beachten müssen.
Die Ihnen zugesprochenen Projektmittel können Sie bei Bedarf mit dem Vordruck Mittelabruf, den Sie zusammen mit Ihrem Bewilligungsbescheid erhalten haben, bei der Stadt Witten, Michael Lüning, anfordern. Zusätzlich muss ein Eigenanteil in Höhe von 15% der Fördersumme eingebracht werden.
Bitte beachten Sie, dass vom Zeitpunkt des Mittelabrufes bis zur Überweisung auf ihr Konto zwei Wochen vergehen können. Wichtig: Sobald Sie die Mittel erhalten haben, müssen diese innerhalb eines Zeitraumes von 4 Wochen ausgegeben werden - falls Sie für anfallende Ausgaben nicht bereits in Vorleistung getreten sind.
Bitte beachten Sie auch den Punkt Öffentlichkeitsarbeit:
Mit der Annahme der Förderung verpflichten Sie sich, bei sämtlichen Veröffentlichungen auf die Förderung durch das Bundesprogramm und die Partnerschaft für Demokratie hinzuweisen. Das Logo des Fördergebers sowie unser Logo der Partnerschaft für Demokratie Witten erhalten Sie auf Anfrage per E-Mail. Sollte wenig Platz für Logos vorhanden sein, muss zumindest verpflichtend das Bundeslogo verwendet werden.
Bitte informieren Sie uns frühzeitig über Termine für anstehende Veranstaltungen! Gerne bewerben wir Ihre Veranstaltungen auch auf unserer Internetseite, wenn Sie uns einen kurzen Text, am besten mit Bild, zusenden.
Projektausgaben und –abrechnung
Nach Beendigung Ihres Projekts – spätestens jedoch bis zum 31.01.des Folgejahres – benötigen wir den Verwendungsnachweis Ihrer Fördermittel. Der Verwendungsnachweis besteht aus:
- der Abrechnung, d. h. die ausgefüllte Belegliste mit den zugehörigen Ausgabenbelegen,
- dem Abschlussbericht, den Sie nach unserer Vorlage erstellen müssen ähnlich dem Antragsformular. Sämtliche Vorlagen finden Sie im Download-Bereich.
Bitte nutzen Sie für Ihre Abrechnung die Vorlage Belegliste und tragen dort alle für die Abrechnung relevanten Einnahmen und Ausgaben chronologisch ein, auch Ihre Fördermittel aus dem Bundesprogramm. Ist die Belegliste vollständig, muss sie unterschrieben und – falls vorhanden – gestempelt werden.
Bitte achten Sie darauf, dass alle eingereichten Nachweise gut lesbar und selbsterklärend sind. Aus der Belegliste und den zugehörigen Belegen müssen Datum, Empfänger/Einzahler sowie Grund und Einzelbetrag jeder Zahlung ersichtlich sein.
Auch der „Mittelfluss“ muss belegt werden. Für eine Barzahlung muss ein unterschriebener Auszahlungsbeleg bzw. ein Kassenbon vorhanden sein. Wurde eine Rechnung per Überweisung bezahlt, benötigen wir neben der Rechnung auch eine Kopie des Abbuchungsbelegs (z. B. Kontoauszug).